Was Sie nach getaner Arbeit von einem Einsatzort zur Entsorgung fortschaffen, also beispielsweise ein Bohrkern, ist Abfall. Wenn Sie im Jahr mehr als 20 t Abfall (Gefahrstoffe sind gesondert zu behandeln) transportieren, besteht nach der Neuregelung des Kreislaufwirtschaftsgesetz, welches am 1. Juni 2014 in Kraft tritt Anzeigepflicht bei Ihrer zuständigen Behörde. Den Vordruck hierfür finden Sie hier. Gerne hilft Ihnen bei Fragen unser Verbandsanwalt Dr. Groth weiter.